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Die Waldenburger Hochzeitsversicherung – feiern Sie ohne finanzielles Risiko

Hochzeitsversicherung der Waldenburger Versicherung AG

Überblick vorab: Mit der Hochzeitsversicherung der Waldenburger Versicherung AG sichern Sie Ihre Hochzeitsfeier gegen die finanziellen Folgen einer Absage oder eines Ausfalls ab – zum Beispiel durch Unfall, schwere Krankheit oder Todesfall. Erstattet werden die vertraglich vereinbarten Stornokosten sowie die Mehrkosten für eine Umbuchung auf einen neuen Termin. Eine Veranstalterhaftpflicht für Ihre Feier ist bereits enthalten.

Umfassender Schutz für Ihren großen Tag

Die Hochzeitsversicherung sichert Brautpaare gegen die finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse ab, die den Hochzeitstag gefährden. Versichert sind Stornokosten und Ausfallkosten, wenn die Feier aus einem versicherten Grund nicht stattfinden kann. Die Versicherungssumme richtet sich nach den Gesamtkosten Ihrer Hochzeit und lässt sich individuell anpassen. Der Versicherungsschutz gilt für Feiern in Deutschland – von der standesamtlichen, religiösen oder freien Trauung über den Polterabend bis zur Hochzeitsfeier.

Die Waldenburger Hochzeitsversicherung

Mit der Hochzeitsversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Verlusten, wenn Ihre Hochzeitsfeier aus einem versicherten Grund ausfällt oder verschoben werden muss. Versicherte Gründe sind unter anderem Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer versicherten Person.

Was dahinter steckt

Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie die notwendigen Mehrkosten, wenn die Feier auf einen anderen Termin innerhalb von zwölf Monaten verschoben wird. Die Bedingungen sind klar definiert und transparent dokumentiert.

Die Waldenburger Hochzeitsversicherung

Absicherung bei Ausfall der Feier

Muss Ihre Hochzeit ausfallen oder unterbrochen werden, ersetzt die Hochzeitsversicherung die dadurch entstehenden Stornokosten. Versichert sind Ausfälle durch Unfall, schwere Krankheit oder Tod einer versicherten Person sowie durch Sachschäden am Eigentum infolge von Elementarereignissen oder Straftaten Dritter.

Gut zu wissen

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Vertragsschluss und endet mit der planmäßigen Beendigung Ihrer Feier, spätestens jedoch zwölf Monate nach Vertragsschluss.

Absicherung bei Ausfall der Hochzeitsfeier

Wenn die Hochzeit abgesagt werden muss

Muss die Hochzeit kurzfristig abgesagt werden, übernehmen wir die vertraglich vereinbarten Stornokosten – zum Beispiel für bereits gebuchte Dienstleister oder die Saalmiete. Versicherte Gründe sind unter anderem Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer versicherten Person.

In der Praxis

Sie profitieren von einer unkomplizierten Schadenmeldung und einer zügigen Regulierung. So bleiben Sie auf bereits angefallenen Kosten nicht sitzen.

Absicherung bei Absage der Hochzeit

Was die Hochzeitsversicherung absichert

Versichert ist die Hochzeit mit allen dazugehörigen Feierlichkeiten – von den Trauringen über die Hochzeitstorte bis zur Saalmiete. Zu den versicherten Ereignissen zählen Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer versicherten Person, Sachschäden am Eigentum durch Elementarereignisse oder Straftaten Dritter sowie die Nichtlieferung oder Zerstörung von Brautkleid, Anzug oder Trauringen.

Inklusive Veranstalterhaftpflicht

Zusätzlich enthält die Hochzeitsversicherung eine Veranstalterhaftpflicht. Wird zum Beispiel während der Feier die Einrichtung der gemieteten Location beschädigt, sind Sie über diese Haftpflicht abgesichert.

Leistungsumfang der Hochzeitsversicherung

Die Leistungen im Überblick

Die Hochzeitsversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten der versicherten Ereignisse. Zusätzlich sind alle notwendigen Mehrkosten einer Umbuchung der ausgefallenen Feier auf einen anderen Termin innerhalb von zwölf Monaten – und im gleichen Umfang – versichert.

Transparente Leistungen

Die versicherten Risiken sind klar definiert, die Schadenregulierung ist nachvollziehbar. Alle Leistungen finden Sie im Detail in den Versicherungsbedingungen.

Leistungen der Hochzeitsversicherung im Überblick

Was die Hochzeitsversicherung kostet

Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag und richtet sich nach der Versicherungssumme, also nach den Gesamtkosten Ihrer Hochzeit. Für eine Versicherungssumme bis 5.000 Euro liegt der Einmalbeitrag zum Beispiel bei nur 91,52 Euro inklusive Versicherungssteuer.

Transparent kalkuliert

Versteckte Kosten gibt es nicht. Ihren individuellen Einmalbeitrag ermitteln Sie einfach anhand Ihrer Gesamtkosten.

Kosten der Hochzeitsversicherung

Für wen und wo der Schutz gilt

Versichert sind die Brautleute sowie die im Vertrag genannten Personen. Der Versicherungsschutz gilt für Feiern in Deutschland, die anlässlich der Hochzeit stattfinden – für die standesamtliche, religiöse oder freie Trauung, den Polterabend und die Hochzeitsfeier.

Ihre Vorteile

Haben Sie bereits standesamtlich geheiratet, lassen sich gegen einen geringen Aufschlag auch nur die Feierlichkeiten zur religiösen oder freien Trauung absichern.

Für wen und wo die Hochzeitsversicherung gilt

So schließen Sie ab

Der Abschluss ist einfach und in wenigen Schritten erledigt: Gesamtkosten ermitteln, Beitrag berechnen und die Hochzeitsversicherung online abschließen. Über unser Online-Formular werden alle benötigten Daten abgefragt.

Auch zum Verschenken

Die Hochzeitsversicherung lässt sich auch verschenken: Der Schenkende schließt als Versicherungsnehmer ab, die Brautleute sind die versicherten Personen.

Hochzeitsversicherung einfach abschließen
Über die Waldenburger Versicherung AG

Über uns

Die Waldenburger Versicherung AG steht für zuverlässigen Versicherungsschutz, klare Bedingungen und persönliche Betreuung. Mit der Hochzeitsversicherung bieten wir Brautpaaren eine unkomplizierte Absicherung für einen der wichtigsten Tage ihres Lebens.

Was uns auszeichnet

  • Persönliche Betreuung mit schnellen Reaktionszeiten
  • Klare und transparente Versicherungsbedingungen
  • Einfacher Online-Abschluss in wenigen Schritten
  • Veranstalterhaftpflicht bereits inklusive

Mehr über uns erfahren →

Leistungen der Hochzeitsversicherung

Unsere Leistungen

Die Hochzeitsversicherung sichert Ihre Feier gegen die wesentlichen finanziellen Risiken ab.

  • Erstattung der Stornokosten bei versichertem Ausfall
  • Mehrkosten für die Umbuchung auf einen neuen Termin (innerhalb von 12 Monaten)
  • Absicherung bei Unfall, schwerer Krankheit oder Tod einer versicherten Person
  • Schutz bei Sachschäden durch Elementarereignisse oder Straftaten Dritter
  • Nichtlieferung oder Zerstörung von Brautkleid, Anzug oder Trauringen
  • Integrierte Veranstalterhaftpflicht
  • Individuell wählbare Versicherungssumme
  • Einmalbeitrag ohne versteckte Kosten

Alle Leistungen ansehen →

So lief ein typischer Fall bei uns

Schritt 1: Ausgangslage

Ausgangslage

Ein Brautpaar plante eine Hochzeitsfeier mit vielen Gästen und wollte die finanziellen Risiken der Feier absichern.

Schritt 2: Problem

Problem

Wenige Wochen vor der Feier erkrankte eine versicherte Person schwer, sodass die Hochzeit abgesagt werden musste. Ohne Versicherung wären hohe Stornokosten entstanden.

Schritt 3: Vorgehen

Vorgehen

Nach der Schadenmeldung prüften wir den Versicherungsschutz und leiteten die Regulierung ein – ohne lange Wartezeit.

Schritt 4: Ergebnis

Ergebnis

Das Brautpaar erhielt die vertraglich vereinbarten Stornokosten erstattet und konnte die Feier später nachholen.

Häufige Fragen

Was ist mit der Hochzeitsversicherung abgesichert?

Leistungen erhalten Sie, wenn die Feier aus einem versicherten Grund ausfällt – zum Beispiel bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer versicherten Person, bei Sachschäden am Eigentum durch Elementarereignisse oder Straftaten Dritter sowie bei Nichtlieferung oder Zerstörung von Brautkleid, Anzug oder Trauringen.

Was kostet eine Hochzeitsversicherung?

Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag und richtet sich nach der Versicherungssumme. Für eine Versicherungssumme bis 5.000 Euro liegt er zum Beispiel bei 91,52 Euro inklusive Versicherungssteuer.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Schutz beginnt am Folgetag nach Vertragsschluss und endet mit der planmäßigen Beendigung Ihrer Feier, spätestens jedoch zwölf Monate nach Vertragsschluss.

Was passiert, wenn die Hochzeit kurzfristig abgesagt werden muss?

Bei einer Absage aus einem versicherten Grund übernehmen wir die vertraglich vereinbarten Stornokosten. Alternativ sind auch die Mehrkosten einer Umbuchung auf einen neuen Termin innerhalb von zwölf Monaten versichert. Wichtig ist eine schnelle Schadenmeldung.

Kann ich die Hochzeitsversicherung verschenken?

Ja. Der Schenkende schließt die Versicherung als Versicherungsnehmer ab, die Brautleute sind die versicherten Personen.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Sichern Sie Ihre Hochzeit einfach und unkompliziert ab. Mit der Hochzeitsversicherung der Waldenburger schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Absage oder Verschiebung Ihrer Feier – inklusive Veranstalterhaftpflicht. Der Abschluss ist online in wenigen Schritten möglich, und die Versicherungssumme passen Sie individuell an Ihre Gesamtkosten an.

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